ABRECHNUNG

Meine Angebote in der Einzel- und Paartherapie richten sich an Selbstzahler*innen. Ermäßigungen für Geringverdienende und Studierende sind nach Absprache möglich.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gestalttherapie und Paartherapie leider (noch) nicht. Dies hat gleichzeitig den Vorteil, dass Termine in der Regel kurzfristig vereinbart werden können – unter anderem, weil keine Überweisungen oder formalen Anträge erforderlich sind (die Wartezeiten liegen meist bei 1–3 Wochen).

Die Therapie bzw. Beratung erfolgt gegenüber Dritten anonym. Es entstehen keine Nachteile durch dokumentierte Diagnosen. Dies kann insbesondere für Menschen relevant sein, die in Berufen mit möglicher Verbeamtung tätig sind (z. B. Lehrerinnen, Polizistinnen etc.).

Geht es vorrangig um berufliche Themen wie Orientierung, Stressbewältigung oder Fragen im Arbeitskontext, kann die Begleitung auch im Rahmen von Supervision oder „beruflichem Coaching“ stattfinden.